"Dreams don't work unless you do"!
Als Gastschüler unterliegst du grundsätzlich während deines Aufenthaltes den Gesetzen und Regeln des von
dir ausgewählten Gastlandes. Diese sind jederzeit zu befolgen. Verstöße können zur kurzfristigen
Ausweisung aus dem Gastland führen. Dies hat auch den sofortigen Ausschluss aus dem Programm zur
Folge.
2) RAUCHE NICHT!
Sofern du rauchst, solltest du die Bereitschaft mitbringen, aufzuhören sofern die Gastfamilie/Schule es
wünscht. In den meisten Ländern ist der Konsum von Zigaretten unter 18 ohnehin nicht gestattet. In
Südafrika, Schweden und den USA ist das Rauchen während des Programms grundsätzlich nicht gestattet.
3) TRINKE NICHT!
Kauf und Konsum von alkoholischen Getränken ist dir während des Programms untersagt. Ausnahmen
werden durch die Gastfamilie/Schule oder betreuende Organisationen festgelegt. Auch der Aufenthalt in
Spirituosengeschäften ist ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt.
4) NIMM KEINE DROGEN UND BENUTZE KEINE WAFFEN!
Der Kontakt mit Drogen oder die Verbindung zu einer Person, die Umgang mit Drogen hat, führt
zum sofortigen Porgrammauschluss sowie zur umgehenden Rücksendung nach Deutschland. Der Kauf
oder Besitz von Waffen ist nicht erlaubt.
5) SETZE DICH NICHT ANS STEUER!
Während des Aufenthaltes ist es dir nicht erlaubt, Autos bzw. motorbetriebene Fahrzeuge zu führen, auch
nicht, wenn du einen Führerschein hast.
6) TRAMPE NICHT!
Das Fahren per Anhalter ist streng verboten. Du solltest dir der damit verbundenen Gefahren bewusst sein.
7) ,,JOBBE NICHT"
Während
des Aufenthaltes dürfen grundsätzlich keine Jobs ausgeführt
werden. Tätigkeiten wie etwa
Nachhilfe, Babysitten etc. sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Gastfamilie/Schule und unserer
jeweiligen Partnerorganisation erlaubt.
8) VERHALTE DICH ANGEMESSEN!
Du
hast als Teilnehmer jederzeit durch Dein Verhalten dazu beizutragen,
dass die Teilnahme an dem Programm nicht gefährdet wird. Die kulturellen Gegebenheiten des Gastlandes
und die Lebensgewohnheiten der Gastfamilien sind zu respektieren. Du musst Dir Deiner Rolle als Gast in
einem fremden Kulturkreis bewusst sein.
9) VERHALTE DICH ANGEMESSEN IM INTERNET!
Auch
bei der Nutzung von sozialen Netzwerken und anderen Medien im
Internet (Blogs, Foren usw.) bist
Du verpflichtet, Dich stets angemessen zu verhalten. Veröffentliche keine Bilder oder Inhalte, die gegen die
Gesetze des Landes verstoßen oder die andere Personen in ihrer Privatsphäre verletzen könnten. Es ist Dir
verboten, Daten zu veröffentlichen, die zu der Identifizierung und/oder Auffindung Deiner Gastfamilie durch
Dritte dienen könnten.
10) SAG BESCHEID!
Deine
Unternehmungen bedürfen der Zustimmung der Gasteltern/Schule. Diese
müssen zu jeder Zeit
informiert werden, wo Du Dich befindest, mit wem, wann und wie Du nach Hause zurückkommen wirst.
11) NIMM DIE SCHULPFLICHT ERNST!
Die
regelmäßige Teilnahme am Schulunterricht ist Pflicht.Es wird
erwartet, dass Du versuchst, den
schulischen Anforderungen mit erkennbarem Einsatz gerecht zu werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so
kannst Du nach wiederholter Ermahnung von dem Programm ausgeschlossen werden. Es gelten die
Anforderungskriterien des Gastlandes (z.B. USA: mind. Notendurchschnitt "C")
12) BEZAHL DEINE RECHNUNGEN!
Du
bist verpflichtet, Deine gesamten Ausgaben im Gastland (Telefon,
Porto, sonstige Kosten) unverzüglich,
spätestens bis zu dem Zeitpunkt Deiner Rückreise, zu begleichen.
13) BESUCHE IM GASTLAND
Ein
Besuch (z.B. durch Deine Eltern, Verwandte, Freunde) erfordert die
vorherige schriftliche Zustimmung
von Stepin sowie der betreuenden Partner(-schulen) im Gastland. Besuche in den ersten 6 Monaten des
Aufenthaltes sollten nur aus dringenden Gründen erfolgen, um den Erfolg des Aufenthaltes nicht zu
gefährden. Wir empfehlen, geplante Besuche grundsätzlich am Ende des Aufenthaltes vorzunehmen.
14) REISEN WÄHREND DES AUFENTHALTES
Solltest
Du planen, das Gastland während Deines Aufenthaltes zu verlassen,
musst Du immer bei der
Einwanderungsbehörde oder beim Konsulat überprüfen, ob Dir eine Wiedereinreise gestattet ist. Du musst
Deinen Betreuer und die Partnerorganisation rechtzeitg über geplante Reisen informieren und um
schriftliche Erlaubnis seitens Deiner Eltern bitten.
15) GASTFAMILIENWECHSEL
Bei
Unstimmigkeiten mit der Gastfamilie sind wir nach vorherigen
Klärungsversuchen bemüht, einen
Wechsel zu ermöglichen. Den Anspruch auf einen Wechsel der Gastfamilie gibt es allerdings nicht.
16) ABMAHNUNG/PROGRAMMAUSSCHLUSS
Bei
Fehlverhalten Deinerseits erfolgt eine Abmahnung durch die betreuende
Organisation bzw. Schule.
Deine Eltern werden von dieser Abmahnung in Kenntnis gesetzt. Sofern nachweisbares, trotz Abmahnung
fortgesetztes Fehlverhalten dazu führt, dass die Gastfamilie, die Schule oder unsere Partnerorganisation die
Fortsetzung des Aufenthaltes ablehnen, hat dies den Ausschluss aus dem Programm zur Folge.
Schwerwiegende Verstöße können in Ausnahmefällen auch zum sofortigen Ausschluss aus dem Programm
führen.
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