02 Juli 2013

Verhaltensregeln für Deinen Auslandsaufenthalt

"Dreams don't work unless you do"!


1) HALTE DICH AN DIE GESETZE DEINES LANDES!
   Als Gastschüler unterliegst du grundsätzlich während deines Aufenthaltes den Gesetzen und Regeln des von
   dir ausgewählten Gastlandes. Diese sind jederzeit zu befolgen. Verstöße können zur kurzfristigen
   Ausweisung aus dem Gastland führen. Dies hat auch den sofortigen Ausschluss aus dem Programm zur
   Folge.


2) RAUCHE NICHT!
   Sofern du rauchst, solltest du die Bereitschaft mitbringen, aufzuhören sofern die Gastfamilie/Schule es
   wünscht. In den meisten Ländern ist der Konsum von Zigaretten unter 18 ohnehin nicht gestattet. In
   Südafrika, Schweden und den USA ist das Rauchen während des Programms grundsätzlich nicht gestattet.

3) TRINKE NICHT!
   Kauf und Konsum von alkoholischen Getränken ist dir während des Programms untersagt. Ausnahmen  
   werden durch die Gastfamilie/Schule oder betreuende Organisationen festgelegt. Auch der Aufenthalt in 
   Spirituosengeschäften ist ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt.

4) NIMM KEINE DROGEN UND BENUTZE KEINE WAFFEN!
   Der Kontakt mit Drogen oder die Verbindung zu einer Person, die Umgang mit Drogen hat, führt 
   zum sofortigen Porgrammauschluss sowie zur umgehenden Rücksendung nach Deutschland. Der Kauf 
   oder Besitz  von Waffen ist nicht erlaubt.

5) SETZE DICH NICHT ANS STEUER!
   Während des Aufenthaltes ist es dir nicht erlaubt, Autos bzw. motorbetriebene Fahrzeuge zu führen, auch 
   nicht, wenn du einen Führerschein hast.

6) TRAMPE NICHT!
   Das Fahren per Anhalter ist streng verboten. Du solltest dir der damit verbundenen Gefahren bewusst sein.

7) ,,JOBBE NICHT"
   Während des Aufenthaltes dürfen grundsätzlich keine Jobs ausgeführt werden. Tätigkeiten wie etwa 
   Nachhilfe, Babysitten etc. sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Gastfamilie/Schule und unserer 
   jeweiligen Partnerorganisation erlaubt.
   
8) VERHALTE DICH ANGEMESSEN!
   Du hast als Teilnehmer jederzeit durch Dein Verhalten dazu beizutragen, 
   dass die Teilnahme an dem Programm nicht gefährdet wird. Die kulturellen Gegebenheiten des Gastlandes 
   und die Lebensgewohnheiten der Gastfamilien sind zu respektieren. Du musst Dir Deiner Rolle als Gast in 
   einem fremden Kulturkreis bewusst sein.

9) VERHALTE DICH ANGEMESSEN IM INTERNET!
   Auch bei der Nutzung von sozialen Netzwerken und anderen Medien im Internet (Blogs, Foren usw.) bist 
   Du verpflichtet, Dich stets angemessen zu verhalten. Veröffentliche keine Bilder oder Inhalte, die gegen die 
   Gesetze des Landes verstoßen oder die andere Personen in ihrer Privatsphäre verletzen könnten. Es ist Dir 
   verboten, Daten zu veröffentlichen, die zu der Identifizierung und/oder Auffindung Deiner Gastfamilie durch 
   Dritte dienen könnten.

10) SAG BESCHEID!
   Deine Unternehmungen bedürfen der Zustimmung der Gasteltern/Schule. Diese müssen zu jeder Zeit  
   informiert werden, wo Du Dich befindest, mit wem, wann und wie Du nach Hause zurückkommen wirst.

11) NIMM DIE SCHULPFLICHT ERNST!
   Die regelmäßige Teilnahme am Schulunterricht ist Pflicht.Es wird erwartet, dass Du versuchst, den 
   schulischen Anforderungen mit erkennbarem Einsatz gerecht zu werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so 
   kannst Du nach wiederholter Ermahnung von dem Programm ausgeschlossen werden. Es gelten die 
   Anforderungskriterien des Gastlandes (z.B. USA: mind. Notendurchschnitt "C")

12) BEZAHL DEINE RECHNUNGEN!
   Du bist verpflichtet, Deine gesamten Ausgaben im Gastland (Telefon, Porto, sonstige Kosten) unverzüglich, 
   spätestens bis zu dem Zeitpunkt Deiner Rückreise, zu begleichen.

13) BESUCHE IM GASTLAND
   Ein Besuch (z.B. durch Deine Eltern, Verwandte, Freunde) erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung 
   von Stepin sowie der betreuenden Partner(-schulen) im Gastland. Besuche in den ersten 6 Monaten des 
   Aufenthaltes sollten nur aus dringenden Gründen erfolgen, um den Erfolg des Aufenthaltes nicht zu 
   gefährden. Wir empfehlen, geplante Besuche grundsätzlich am Ende des Aufenthaltes vorzunehmen.

14) REISEN WÄHREND DES AUFENTHALTES

   Solltest Du planen, das Gastland während Deines Aufenthaltes zu verlassen, musst Du immer bei der 
   Einwanderungsbehörde oder beim  Konsulat überprüfen, ob Dir eine Wiedereinreise gestattet ist. Du musst 
   Deinen Betreuer und die Partnerorganisation rechtzeitg über geplante Reisen informieren und um 
   schriftliche Erlaubnis seitens Deiner Eltern bitten.

15) GASTFAMILIENWECHSEL
    Bei Unstimmigkeiten mit der Gastfamilie sind wir nach vorherigen Klärungsversuchen bemüht, einen 
    Wechsel zu ermöglichen. Den Anspruch auf einen Wechsel der Gastfamilie gibt es allerdings nicht.

16) ABMAHNUNG/PROGRAMMAUSSCHLUSS
   Bei Fehlverhalten Deinerseits erfolgt eine Abmahnung durch die betreuende Organisation bzw. Schule. 
   Deine Eltern werden von dieser Abmahnung in Kenntnis gesetzt. Sofern nachweisbares, trotz Abmahnung  
   fortgesetztes Fehlverhalten dazu führt, dass die Gastfamilie, die Schule oder unsere Partnerorganisation die 
   Fortsetzung des Aufenthaltes ablehnen, hat dies den Ausschluss aus dem Programm zur Folge. 
   Schwerwiegende Verstöße können in Ausnahmefällen auch zum sofortigen Ausschluss aus dem Programm 
   führen. 

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